FFH-Veträglichkeitsprüfung
Natura 2000-Gebiete sind europäische Schutzgebiete nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Gebiete) sowie nach der Vogelschutzrichtlinie (Vogelschutzgebiete) und sind Teil des Natura 2000-Netzwerks.
Bei Vorhaben, die die Schutzziele von Natura 2000-Gebieten beeinträchtigen können, ist die Prüfung der Natura 2000-Verträglichkeit erforderlich. Im ersten Schritt wird eine Vorprüfung der Natura 2000-Verträglichkeit durchgeführt, um zu klären, ob eine Betroffenheit der Schutzziele zu erwarten ist. Kommt die Vorprüfung zu dem Ergebnis, dass Beeinträchtigungen entstehen können, sind vertiefende Untersuchungen oder Betrachtungen anzustellen, um die Natura 2000-Verträglichkeit zu prüfen.
BIOPLAN übernimmt sowohl die Vorprüfungen als auch die anschließenden Verträglichkeitsprüfungen und sorgt damit für eine sichere Grundlage für die weitere Planung.