Landschaftspläne
Als gesetzlich vorgeschriebenes Element der vorbereitenden Bauleitplanung sind Landschaftspläne für Kommunen unverzichtbar. Sie gewährleisten, dass naturschutzrechtliche und landschaftsökologische Belange bei der Flächennutzungsplanung ausreichend berücksichtigt werden.
Wir erstellen Landschaftspläne stets in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Auftraggebern. Das gilt nicht nur für die Ersterstellung, sondern auch für die Anpassung und Fortschreibung.