Artenschutz und ökologische Untersuchungen
Unser interdisziplinäres Team aus den Kompetenzbereichen Landschaftsplanung, Biologie und Geografie verfügt über alle notwendigen Fachrichtungen, um fundierte Untersuchungen im ökologischen Bereich durchzuführen. Dazu gehören insbesondere auch Gutachten im Zusammenhang mit Natura 2000. Als Unternehmen mit über 20 Jahren Erfahrung sind uns die rechtlichen Anforderungen und Möglichkeiten bestens bekannt.
Allgemeines zum Artenschutz
Die rechtlichen Vorgaben zum Artenschutz finden sich hinsichtlich des allgemeinen Artenschutzes in den §§ 39 bis 43, hinsichtlich des besonderen Artenschutzes in den §§ 44 bis 47 des Bundesnaturschutzgesetzes.
BIOPLAN betreut Sie bei der Klärung, Einhaltung und Umsetzung der teils komplizierten artenschutzrechtlichen Regelungen. Wir erstellen Habitatpotenzialanalysen, spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen, Natura-2000-Verträglichkeitsprüfungen, arbeiten Maßnahmenkonzepte aus und begleiten die Maßnahmenumsetzung.