Gestaltung einer lebenswerten Umwelt
Grundsätzliches Ziel der Landschaftsplanung ist es, eine lebenswerte Umwelt zu gestalten und zu bewahren. Als Landschaftsplaner ist es unsere Aufgabe, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften von Bund und Ländern – die jeweiligen Naturschutzgesetze – zu gewährleisten.
Als erfahrener Dienstleister bringen wir die ökologischen und ökonomischen Interessen aller Beteiligten weitestmöglich in Einklang. Daher orientieren wir unsere Vorschläge für eine nachhaltige landschaftliche Entwicklung immer an den Möglichkeiten unserer Auftraggeber und an der Umsetzbarkeit in der Praxis.
Die Arbeitsfelder in unserem Büro passen wir dabei permanent an die wechselnden gesellschaftlichen, rechtlichen und fachlichen Anforderungen an.
So sorgen wir für Rechtssicherheit bei der Planung, für eine nachhaltig lebenswerte Umwelt und für zufriedene Auftraggeber.