Als erfahrener Dienstleister bringen wir die ökologischen und ökonomischen Interessen aller Beteiligten weitestmöglich in Einklang. Daher messen wir unsere Vorschläge für eine nachhaltige landschaftliche Entwicklung immer an den Zielen unserer Auftraggebenden und an der Umsetzbarkeit in der Praxis.
Zu unseren landschaftsplanerischen Leistungen gehören:
Die artenschutzrechtlichen Regelungen sind zum Teil kompliziert: Habitatpotenzialanalysen gehören genauso dazu wie Natura-2000-Verträglichkeitsprüfungen bis hin zur Umsetzung der Maßnahmen. Wir betreuen Sie bei der Klärung, Einhaltung und Umsetzung.
Zu unseren artenschutzrechtlichen Leistungen gehören: